Aktuelle Information zur Gemeinschaftsarbeit:
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Anmeldung über den Vereinsbriefkasten! Unbedingt Name, Parzellen- und Telefonnummer angeben!
Terminplanung 2025
Termin Grundstücke
03.05. 311 - 345
24.05. 271 - 310
14.06.
241 - 270
28.06. 211 - 240
12.07.
181 - 210
26.07. 151
- 180
09.08. 121
- 150
16.08. 91 - 120
30.08.
61 - 90
13.09.
31 - 60
27.09.
1 - 30
Laubtermin für Nachzügler: 29.11.2025 (noch
nicht verbindlich)
Informationen zur Gemeinschaftsarbeit
Wir bitten alle Mitglieder und Nichtmitglieder, den für ihr Grundstück angegebenen,Termin zur Gemeinschaftsarbeit wahrzunehmen.
Auch Nutzer mit einem Unterpachtvertrag des Bezirksverbandes sind nach §1 Abs.1 Nr.2 BKleinG sowie §242 BGB zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet.
Allen Teilnehmern werden die entsprechenden Arbeiten durch den anwesenden Verantwortlichen zugewiesen.
Bei Verhinderung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, persönlich, mindestens 14 Tage im Voraus beim „Arbeitsminister“, einen Ersatztermin mündlich abzustimmen.
Bei Abwesenheit des „Arbeitsministers“, bitte unbedingt Zettel mit Namen, Parzelle und Telefonnummer in seinen Briefkasten werfen, er meldet sich dann.
Alternativ kann auch der Vereinsbriefkasten hierfür genutzt werden.
Grundsätzlich ist die Gemeinschaftsarbeit erst für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben zulässig.
Maximal 2 Personen pro Parzelle und Termin.
Beginn ist zu den ausgehängten Terminen pünktlich um 8.00 Uhr !!!
Bitte an geeignete Bekleidung und Handschuhe denken !
Vielen Dank für euer Verständnis und auf gute Zusammenarbeit !