Aktuelle Information zur Gemeinschaftsarbeit:
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Anmeldung über den Vereinsbriefkasten! Unbedingt Name, Parzellen- und Telefonnummer angeben!
Terminplanung 2024
Termin Grundstücke
04.05. 1 - 30
25.05.
31 - 60
08.06.
61 - 90
22.06. 91 - 120
06.07.
121
- 150
20.07.
151 - 180
03.08.
181 - 210
31.08.
241 - 270
14.09.
271 - 310
28.09.
311 - 345
Laubtermin für Nachzügler: 23.11.2024 (noch
nicht verbindlich)
Informationen zur Gemeinschaftsarbeit
Wir bitten alle Mitglieder und Nichtmitglieder, den für ihr Grundstück angegebenen,Termin zur Gemeinschaftsarbeit wahrzunehmen.
Auch Nutzer mit einem Unterpachtvertrag des Bezirksverbandes sind nach §1 Abs.1 Nr.2 BKleinG sowie §242 BGB zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet.
Allen Teilnehmern werden die entsprechenden Arbeiten durch den anwesenden Verantwortlichen zugewiesen.
Bei Verhinderung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, persönlich, mindestens 14 Tage im Voraus beim „Arbeitsminister“, einen Ersatztermin mündlich abzustimmen.
Bei Abwesenheit des „Arbeitsministers“, bitte unbedingt Zettel mit Namen, Parzelle und Telefonnummer in seinen Briefkasten werfen, er meldet sich dann.
Alternativ kann auch der Vereinsbriefkasten hierfür genutzt werden.
Grundsätzlich ist die Gemeinschaftsarbeit erst für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben zulässig.
Maximal 2 Personen pro Parzelle und Termin.
Beginn ist zu den ausgehängten Terminen pünktlich um 8.00 Uhr !!!
Bitte an geeignete Bekleidung und Handschuhe denken !
Vielen Dank für euer Verständnis und auf gute Zusammenarbeit !